Wahlarzt

Wahlarzterklärung

Ein Wahlarzt hat keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Sie erhalten eine Honorarnote über die erbrachten Leistungen, die Sie zuerst selbst begleichen müssen. Anschließend können sie die Originalrechnung mit dem Zahlungsbeleg bei ihrer Krankenkasse einreichen. Je nach Krankenkasse wird ein gewisser Anteil des Kassentarifs rückerstattet. Die meisten Zusatzversicherungen gleichen den Restbetrag ergänzend aus.

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